Zweiphasenausbildung

Zweiphasenausbildung: Führerausweis auf Probe
Wer ab 1.Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kat. A oder B stellt, erhält den Führerausweis auf Probe nach bestandener Führerprüfung.
Die Probezeit dauert 3 Jahre . Dies gilt nicht bei Personen, die bereits Inhaber eines unbefristeten Führerausweises einer dieser Kategorien sind.

Obligatorische Weiterbildung:
Die Weiterbildung dauert 16 Stunden.
Sie wird auf zwei Kurstage aufgeteilt.
Die Weiterbildung wird in Gruppen von sechs bis zwölf Personen durchgeführt.

Inhalte der Kurse:
Der erste Kurstag soll die Fähigkeit der Kursteilnehmer verbessern, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor der Enstehung zu erkennen und zu vermeiden.
Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden.

Der zweite Kurstag soll das Bewusstsein der Kursteilnehmer für die eigenen Fähigkeiten schärfen ,ihren Verkehrsinn optimieren sowie das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiterentwickeln.

Entzug des Führerausweises auf Probe:
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung , die zum Entzug des Führerausweises führt , und endet dieser Entzug währen der Probezeit , wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.
Die neue Probezeit endet ein Jahr nach dem Ablaufdatum des entzogenen Führerausweises.
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine zweite Widerhandlung , die zum Entzug des Führerausweises führt, wird der Ausweis annulliert.
Dies gilt auch , wenn der Ausweis inzwischen unbefristet erteilt wurde.

Anfragen: Tel. 044 401 39 13